Klimaschutzpaket: aktuelle Förderung der Pelletheizung

Mit Holzpellets heizen, ist immer gut. Aber seit 1.1.2020 ist die Umstellung auf Pelletheizung so günstig wie nie – dank staatlicher Förderung von bis zu 45 %.

Sie haben schon länger mit einer Pelletsheizung geliebäugelt? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um auf CO2-neutrale Verbrennung umzusteigen. Denn der Staat belohnt Klimaschützer seit dem 1.1.2020 ganz besonders. Grundsätzlich gibt es verschiedene Förderungen von Bund, Ländern und Kommunen, die Sie in Anspruch nehmen können.

BAFA-Förderung für Pelletsheizung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Pelletheizungen mit einem Anteil von 35 % der förderfähigen Kosten. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für den Austausch in Bestandsgebäuden. Zu beachten gilt: Im Neubau muss die Pelletsheizung zusätzlich über Brennwerttechnik oder einen Partikelabscheider verfügen. Im Altbau muss die auszutauschende Heizung mindestens 2 Jahre alt sein. Gefördert wird auch die Kombination von Pelletheizung und Solaranlage. Eine Förderübersicht erhalten Sie auf der Seite des BAFA.

10 % Öl-Austauschprämie

Besonders attraktiv ist ein Wechsel von Ölheizung auf Pelletsheizung (Öl-Austauschprämie): Hierfür gibt es weitere 10 % Förderung, so dass bis zu 45 % der förderfähigen Kosten vom Staat übernommen werden.

Förderfähige Kosten?

Zu den „förderfähigen Kosten“ zählt übrigens nicht nur die Anschaffung der Heizung, sondern auch Montage und Installation sowie viele weitere Maßnahmen, die mit dem Einbau bzw. dem Wechsel zusammenhängen. Detaillierte Infos zu den förderfähigen Kosten finden Sie im BAFA-Merkblatt.

KfW-Förderung für Pelletsheizung

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie neben dem BAFA-Zuschuss „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ noch einen Ergänzungskredit (Kredit 167) von bis zu 50.000 Euro beantragen. Detaillierte Infos dazu finden Sie im Merkblatt der KfW.

Förderantrag richtig stellen

Wichtig ist, dass Sie den Förderantrag vor dem „Vorhabenbeginn“ stellen. Das heißt, der Antrag muss eingegangen sein, bevor Sie unsere Firma mit der Ausführung beauftragen. Prinzipiell dürfen Sie auch für die gleichen förderfähigen Kosten verschiedene Fördermittel beantragen. Sie müssen nur aufpassen, dass die Summe der insgesamt bewilligten Fördermittel nicht höher ist als die Summe der förderfähigen Kosten.

Regionale Förderungen

Neben den Fördermitteln vom Bund gibt es noch zinsgünstige Darlehen auf Länder- und weitere Förderungen auf regionaler Ebene. Letztere sind meist zeitlich begrenzt, weshalb Sie sich kurzfristig aktuell informieren sollten.

Gerne beraten wir Sie dazu, welche Möglichkeiten Ihnen aktuell zur Verfügung stehen.

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